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Zur Einordnung der sumerischen Sprache

Seit meiner Schulzeit faszinierten mich Keilschriftzeichen und ihre Bedeutung. Bald stieß ich auf die Ähnlichkeit sumerischer Silben mit dem Chinesischen und Tibetischen und legte in den 80er-Jahren Vergleichslisten an. 1991 sandte ich eine 124seitige Ideensammlung an einige Fachleute. Mein ehemaliger Akkadisch-Lehrer, Prof. Stefan Timm, war beeindruckt, der Sumerologe Prof. Joachim Krecher (1933-2020) bemerkte, er verstünde kein Tibetisch, der Altorientalist Prof. Dr. Wolfgang Röllig (1932-2023) ebenso und verwies auf das phonologisch unsicher überlieferte Sumerisch, weswegen eine Zuordnung bisher gescheitert sei. Der Sinologe Prof. Ulrich Unger (1930-2006) aber teilte freundlich mit, daß er selbst umfangreiche Vergleiche mit anderen indosinitischen Sprachen aufgestellt habe und auf verschiedenen Wegen den Beweis der genetischen Sprachverwandtschaft zu erbringen hoffe. Er habe sich aber bisher nur zweimal in Vorträgen dazu öffentlich geäußert. Er legte die Skizze eines Vortragsmanuskripts von 1985 bei:

Ulrich Unger / Münster

Isotypenvergleichung als Methode der sumerisch-indosinitischen Sprachvergleichung

Verfasser rechnet damit, daß im Laufe detaillierter Vergleichung sich die Verwandtschaft des Sumerischen mit den indochinesischen („sinotibetischen“) Sprachen beweisen lasse… Daß im Bereiche des Wortschatzes das Sumerische Hunderte von Entsprechungen in den indochinesischen Sprachen (Tibetisch, Chinesisch, Barmanisch, Siamesisch, um nur die wichtigsten Sprachen zu nennen) hat, kann schon jetzt mit Bestimmtheit behauptet werden. Diese Entsprechungen können, ihrer Zahl und ihrem Stellenwert nach, nicht zufällig sein. Es muß ein genetischer Zusammenhang bestehen…

[Auf den folgenden Seiten 4-9 werden die sum. Wurzeln dib, dab, bar, bal, gur abgehandelt]

In der Antwort auf mein Manuskript selbst schrieb Prof. Unger am 2.12.1991:

Sie haben Ihre Studie „Sumerisch, ein urtibetischer Dialekt“ genannt. Just so ist mir das Sumerische immer vorgekommen, wie ein altertümliches Tibetisch. Man kann sogar vereinzelt ganze Sätze so lesen, daß sie wie Tibetisch klingen.

Anscheinend hat Prof. Unger in den ihm verbliebenen 15 Jahren nichts weiter zu diesem Thema veröffentlicht. Vielleicht könnte man das aus seinem Nachlaß nachholen. Es wäre sicher ein Gewinn für die Sprachwissenschaft.

Wenn Religion nicht dazugehören soll …

Sigmar Salzburg

In meinem Elternhaus bin ich religionsfrei aufgewachsen. Nur, wenn ich mich mit meiner Schwester zu sehr gestritten hatte, sagte meine Großmutter bisweilen: „Man hätte euch doch sollen christlich erziehen!“ Nach meiner Überzeugung und inzwischen siebzigjährigen Lebenserfahrung ist „Gott“ nichts als ein menschliches Phantasieprodukt. Obwohl immer mehr Menschen diese Ansicht teilen, beanspruchen doch die Anhänger der alten Gottgläubigkeit eine unangemessene Vorrangstellung, besonders in der Erziehung der Jugend an den Schulen. Welche Erfahrungen ich damit machte, möchte ich hier mitteilen.

Eigene Erfahrungen als Kind und Schüler

Meine Mutter trat schon als junges Mädchen aus der evangelischen Kirche aus – und wurde von ihrem Vater aus dem Hause geworfen. Auf dem Standesamt sagte man ihr: „Was, Sie wollen aus der Kirche austreten – jetzt, wo alle Welt eintritt?“ Das Konkordat der Nazis hatte 1933 der Religion einen großen Zulauf verschafft. – Mein Vater war mit lateinischen Bibelversen katholisch erzogen worden. Erst mit zwanzig konnte er sich eine deutsche Bibel leisten, las sie von Anfang bis Ende durch und trat aus der Kirche aus.

An meine erste Begegnung mit der Religion habe ich keine Erinnerung: Die katholische Hebamme entsetzte sich gleich nach meiner Geburt gegenüber meiner Mutter: „Was, Sie wollen das Kind nicht taufen lassen? Wenn nicht katholisch, dann doch wenigstens evangelisch! So wird er nie die Herrlichkeit Gottes schauen!“

Fünf Jahre hörte ich dann nichts von „Gott“ und Glauben. Dann schlachteten Nachbars Kinder ihr Kaninchen. Sie schlugen es solange gegen die Mauer, bis es tot war. Darauf legten sie die Vorderpfoten zusammen und sagten: „Jetzt betet er zu Gott“. In der einklassigen „Volksschule“ war ich vom Religionsunterricht befreit, hörte aber beim stillen Schönschreiben nebenan die biblischen Mordsgeschichten. In der vierten Klasse vergaß meine Mutter die Abmeldung, ich blieb im Unterricht, meldete mich aber im ganzen Jahr nur einmal zu Wort: „Wo kommen die Menschen her, wenn doch Adam und Eva nur noch einen Sohn hatten?“

In den unteren Schulklassen bemühten sich die Schulen sogar, die Religionsstunden an den Anfang oder ans Ende der Unterrichtszeit zu legen, damit ich ohne Schwierigkeiten ausweichen konnte. Als jedoch mein eigener Nachwuchs eingeschult wurde, hatte man die Stellung der Religion unangenehm verstärkt. Mir wurde nur die Wahl gelassen, die Kinder entweder dem Religionsunterricht auszusetzen oder einen beliebigen Ersatzunterricht in einer Parallelklasse in Kauf zu nehmen. Konfessionsfreie Schüler konnten diese Regelung nur als Strafmaßnahme für die Nichtteilnahme am Religionsunterricht empfinden. Die damit verbundenen Ärgernisse wirkten fünf Jahre lang in meine Familie hinein.

Erlebnisse als Vater schulpflichtiger Kinder

Schon von der Grundschule wurde ich bedrängt, meine Kinder doch im Religionsunterricht zu lassen. Auf meinen Protest erklärte ein Herr Kunkat aus dem Bildungsministerium, vom Religionsunterricht abgemeldete Kinder erhielten laut Schulgesetz „stattdessen einen anderen Unterricht“, „der ab Klassenstufe 5 Philosophie zum Inhalt hat“ ( es ging aber um die ersten vier Klassen). Ein versehentlich mitgeschickter interner Vermerk enthüllte das wahre Ziel: „Es ist gerade die Intention des Gesetzgebers, durch das Angebot anderen Unterrichts … eine Verkürzung des Unterrichtsangebotes für vom Religionsunterricht abgemeldete Schüler auszuschließen.“

In der Schule wurde es unerfreulicher: Eine fundamentalistische Lehrerin behielt unseren Sohn ohne unser Wissen im Religionsunterricht. Plötzlich stellte er zu Hause beängstigende Fragen: Warum Abraham seinen Sohn schlachten sollte, ob das Blut geflossen sei; ob wirklich alle Tiere in die Arche hineingingen und anderes mehr. Auch christliche Eltern beschwerten sich über diesen bibeltreuen Unterricht, und als ich meine Frau überzeugt hatte, dieser Lehrerin unseren Sohn zu entziehen, sagte diese: „Beten Sie für Ihrem Mann, damit er wieder auf den rechten Weg findet.“

Vom Gymnasium meiner Tochter forderte ich 1997 wiederum die Befreiung vom Ersatzunterricht und wollte sie höchstens zur Beaufsichtigung dort lassen. Obwohl es doch nur um „anderen Unterricht“ und nicht um Religion ging, meldete sich der Vertreter der Fachaufsicht Religion, OStD Köhnke: Der Gesetzestext fordere nicht Beaufsichtigung, sondern die Teilnahme am Unterricht.

Als im neuen Schuljahr die Religionstunde in der ersten Stunde lag, fuhr ich meine Tochter, die in den überfüllten Bussen erheblich unter Asthma litt, erst zur zweiten Stunde in die Schule. Ich wurde aber sogleich handschriftlich von der Klassenlehrerin belehrt, sie habe zur ersten Stunde zum Ersatzunterricht (jetzt Biologie) zu erscheinen. Dies wollte man ihr nur auf ärztliches Attest erlassen, das jedoch die erzchristliche Kinderärztin verweigerte. Nach einem halben Jahr war es meine Tochter leid, ständig eine Sonderbehandlung zu erfahren. Sie bat, im Religionsunterricht zu bleiben zu dürfen; es sei ohnehin nur eine Schlafstunde.

Unseren Sohn meldeten wir an der Realschule Altenholz an, weil dort erstmals in der unteren Klassenstufe Philosophie unterrichtet werden sollte. Als die Schule diesen Unterricht doch nicht zustande brachte, wurde ich von der Religionslehrerin bedrängt, ihn in ihrem Unterricht zu lassen. Es würden vorerst nur Gemeinschaftskundethemen behandelt. Da ich mit einem baldigen Erfolg meiner laufenden Klage gegen den Ersatzunterricht rechnete, stimmte ich einem einstweiligen Verbleib zu.

Ministerien und Gerichte agierten allein im Interesse der Kirchen

Meine Klage hatte ich, zunächst ohne Rechtsbeistand, gegen das Bildungsministerium als Urheber der beanstandeten Erlasse gerichtet. Sehr zu meinem Erstaunen war jedoch jede Schule einzeln zu verklagen. Wir konnten dies noch im letzten Moment umformulieren. Das Gericht hatte sich aber nur auf eine bequeme Abweisung meiner Klage vorbereitet. Außerdem hatte es den Hinweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Wiesbaden übersehen, in dem das baden-württembergische Kultusministerium unter Annette Schavan dazu verurteilt worden war, das Ersatzfach Ethik gleichwertig auszugestalten. So wurde meine Klage zunächst abgewiesen.

Nun wollte ich meinen Sohn wieder aus dem Religionsuntericht herausnehmen. Doch der Schulleiter erklärte mit Unterstützung der Schulbehörde, die sich wieder beim Bildungsministerium rückversichert hatte, das Verbleiben des Jungen im Religionsuntericht habe als Anmeldung zu gelten, und nun sei eine schriftliche Abmeldung mit Unterschrift beider Eltern nötig. Persönlich meinte er, die Herausnahme aus dem Religionsunterricht sei „ein Verbrechen an Ihrem Kind“. Ich „entzog“ daraufhin meinen Sohn dem Religionsunterricht und sandte eine Beschwerde an das Bildungsministerium. Diese wurde zwischen dem Ministerium und dem Schulamt hin und her geschoben, ehe ich schließlich die Mitteilung erhielt, bis zur gerichtlichen Klärung im Revisionsverfahren dürfe mein Sohn anstelle der Religion in den Mathematikunterricht. Um meine jüngste Tochter wurde ähnlich gefeilscht, obwohl oder gerade weil fast die Hälfte ihrer Grundschulklasse konfessionslos war, wie eine versehentlich offenliegende Liste zeigte.

Erst nach langem Rechtsweg halbwegs elterliche und kindliche Rechte durchgesetzt

Vom Gericht hatte ich bisher nur Oberflächlichkeit und Parteilichkeit in Schulsachen erfahren. Erst in der Revisionsverhandlung ein Jahr später bot sich ein günstigeres Bild.

Der Vorsitzende Richter zitierte die entscheidenden Stellen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.6.1998 und sagte, man müsse der Klage wohl stattgeben. Leibesübungen und Mathematik seien auf jeden Fall nicht nicht als gleichwertig gegenüber dem Religionsunterricht anzusehen.

Dr. Fromm vom Bildungsministerium verwies auf die notwendige Beaufsichtigung der Schüler. Es sei auch der Vorschlag gemacht worden, die Kinder im Religionsunterricht zu lassen und anders zu beschäftigen. Das provozierte die Frage, wie sie denn weghören sollten. Wenn kein gleichwertiger Unterricht angeboten werden könne, müsse man den Schülern eben freigeben. Und wenn es sich nicht um Randstunden handele, sollten andere Wege der Beaufsichtigung gefunden werden:

„Ja, Herr Dr. Fromm, nun müssen Sie Ihren Erlaß wohl ändern!“ – Herr Dr. Fromm versicherte, diese Tendenz läge ganz auf der Linie seines Ministeriums. – „Dann sind wir für Sie ja anscheinend doch noch eine Autorität.“ – Dem stimmte Dr. Fromm ausdrücklich zu.

Die Entscheidung des Gerichtes vom 7. Dezember 2001(OVG Schleswig Az. 3L 6/00) zwang das schleswig-holsteinische Bildungsministerium, seine Förderung der Religion zu Lasten der Konfessionslosen einzuschränken.

Es bleibt aber dennoch viel zu tun

Die bestehenden Erlasse und Gesetze wurden aber nicht geändert, sondern nur ihre Handhabung. An den höheren Schulen wurde das Angebot an sogenanntem Philosophieunterricht verbessert, jedoch für die Grundschulen unternahm die Bildungsministerin keinerlei Anstrengungen, den bestehenden Zustand zu ändern. Es gibt für Grundschüler immer noch keinen gleichwertigen Ersatzunterricht. Das will seit 2008 eine Elterninitiative „ProPER“ ändern – „Für Philosophie, Ethik und Religionskunde“.

Sigmar Salzburg

Dieser Text wurde zuerst am 1. Juni 2009 bei www.gezeiten.shz.de veröffentlicht. Inzwischen ist er dort nicht mehr allgemein zugänglich. Jedoch wurde er später bei http://www.freigeist-weimar.de weiterverbreitet. Die dort hinzugefügten Zwischenüberschriften habe ich hier übernommen.

Schreibkrampf (I)

Sigmar Salzburg

Am 17. September 1999 annullierten einige Dutzend Abgeordnete („Volksvertreter“) des Kieler Landtags nach nur neun Monaten rechtlicher Gültigkeit das Gesetz über die Beibehaltung der traditionellen Rechtschreibung an den Schulen, das durch das Volk, d.h. von 885511 Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins, am 27. September 1998 beschlossen worden war. Der Artikel 20 des Grundgesetzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ wurde damit nach Belieben der Parteien außer Kraft gesetzt und die erste erfolgreiche Abstimmung nach dem schleswig-holsteinischen Plebiszitär-Gesetz zur Farce.

Das Volk war im Kampf um den Fortbestand der Einheit seiner Rechtschreibung entmachtet. Während die meisten großen Kulturnationen seit langem eine einheitliche Orthographie besaßen, konnten in Deutschland nicht eher als 1901, dreißig Jahre nach der Reichsgründung, die Schreibweisen der verschiedenen Länder harmonisiert werden, so daß erst danach die Werke der großen Schriftsteller, Philosophen und Naturwissenschaftler des 20. Jahrhunderts in gleichem Schriftgewande erschienen. Wegbereiter waren Johann Christoph Adelung – vorbildlich schon für Goethe und Schiller – und Konrad Duden. Die damit fortgeschriebene historische Orthographie des Deutschen hatte gegenüber dem Englischen und Französischen den unbestrittenen Vorteil, viel regelmäßiger die Laute wiederzugeben. Die mittelalterliche Kleinschreibung, die von Jacob Grimm befürwortet wurde, der aber nicht einmal sein Bruder Wilhelm folgte, wurde abgewehrt, blieb aber um so mehr das Hauptziel aller obsessiven Schreibheilspropheten. Einige von ihnen wären fast mit den Nazis ans Ziel gelangt. Nachdem Hitler 1941 bereits die Frakturschrift als angebliche „Judenlettern“ verboten hatte, arbeitete der Stab des NS-Erziehungsministers Rust noch im Bombenhagel bis 1944 an Reformen, deren eine der heutigen auffällig ähnlich sah. Der ausbleibende „Endsieg“ verhinderte jedoch die neuerliche Beseitigung der spät errungenen Schreibeinheit.

Nach dem Krieg sammelten die Reformer neue Kräfte und hatten 1973 schon die Mehrheit der Kultusminister für sich eingenommen, als ein einziger von ihnen, der baden-württembergische Kultusminister Wilhelm Hahn, aus dem Komplott ausstieg – nach dem „keiser unt apt nach einem mal von opst unt al das heiverseuchte mer im bot“ hätten überqueren müssen. Nach diesem Rückschlag bildeten unentwegte Reformer einen privaten Arbeitskreis, der weiter antichambrierte, 1985 weitere Heilsrezepte für die angeblich schwerkranke Rechtschreibung anpries und so schließlich den staatlichen Auftrag „holte“. Unter Zwischenschaltung des Instituts für Deutsche Sprache wurde aus ihrer Mitte die „Zwischenstaatliche Kommission“ gebildet. Hemmungen, über die Schüler, „das schwächste Glied“, allgemeine Schreibänderungen herbeizuzwingen, die ihr Leiter Gerhard Augst 1982 noch geäußert hatte, waren vergessen. Gewitzt durch den unerwarteten „keiser“-Sturz ging man nun mit weitgehender Geheimhaltung vor.

Nachdem die Kultusminister den Auftrag erteilt hatten, erwarteten sie auch Ergebnisse. Diese wurden 1993 präsentiert, und – obwohl die Auftraggeber ausdrücklich die Groß- und Kleinschreibung ausgenommen hatten, favorisierte der Hauptvorschlag wieder die „gemäßigte Kleinschreibung“. So fiel die Wahl auf den zweiten Vorschlag, der nun, fast wie ein Racheakt, eine „unmäßige Großschreibung“ vorsah. Dem Rest der unnützen Vorschläge war anzusehen, daß sie eine vorsichtige Reviermarkierung für weitere Reformen waren. Als Katastrophe wirkte, wie sich bald zeigte, die Vorschrift, alle nur denkbaren Wortbildungen sinnverwirrend aufzuspalten. Der fatalste Einfall aber war die Exhumierung des 200 Jahre alten Vorschlags eines Philologen Heyse, das seit 600 Jahren übliche „ß“ am Silben- und Wortschluß nur noch nach langen Vokalen zuzulassen, wodurch zahlreiche „Missstände“ entstanden. Diese obendrein fehlerträchtige Regelung bewirkte in der Folge, daß ganze Bibliotheken, insbesondere Jugendbibliotheken und Lehrmaterial, sofort als „veraltet“ erkannt und aussortiert wurden. Niemand hatte vorher nach dieser Schreibweise verlangt, die nur noch Spezialwissenschaftlern bekannt war. Jetzt wirkte sie als „Herzstück“, als „Geßlerhut“, als „Schibboleth“ (hebr. „Erkennungsmal“) der „Rechtschreibreform“.

Trotz der heraufziehenden Wirtschaftskrise und der allgemeinen Bildungsmisere war die „Rechtschreibreform“ von nun an ein wichtiges Thema der Kultusminister- und Ministerpräsidentenrunden:

Simonis läßt nicht locker
… Die Kieler Regierungschefin übernimmt während der Lübecker Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. bis zum 27. Oktober den Vorsitz des Ländergremiums. Während ihrer einjährigen Amtzeit will sie sich für eine Lösung der Konzentration im privaten Rundfunk einsetzen. Als weitere Probleme sieht sie die verschobene Rechtschreibreform und den wachsenden Schuldenberg im Bundeshaushalt.
(Welt 23.10.1995)

Nach einigem Hin und Her der dilettierenden Politiker, wobei der bayrische Kultusminister Zehetmair noch den „Heiligen Vater“ und ein paar alte Fremdwörter „rettete“, beschloß die Kultusministerkonferenz am 30. November 1995 die Einführung der neuen Rechtschreibung zum 1. August 1998. Es erhob sich sogleich ein Proteststurm, besonders der schreibenden Berufe. Die Protestierer mußten sich jedoch vorwerfen lassen, sie kämen „zu spät“. Erste Gerichtsklagen gegen die Schulschreibung wurden dagegen abgewiesen, weil sie „zu früh“ gekommen waren. Sprachwissenschaftler wie die Professoren Veith und Ickler wiesen nach, daß es sich bei der „Reform“ um ein Schwindelpaket handelte, das weder die Schreibregeln vereinfachte noch zu Erleichterungen beim Schreibenlernen führen würde. Dennoch verbreiteten die Politiker, voran die Kultusminister Zehetmair und Wernstedt, die Mär von der fünfzig- bis neunzigprozentigen Fehlerverminderung, wie sie ein Reformer in einem (völlig unwissenschaftlichen) Test festgestellt haben wollte. Jeder Gegner der „Reform“ lief Gefahr, nun als Kinderschänder hingestellt zu werden, wenn er den Schülern diese sagenhaften Erleichterungen vorenthalten wollte. Auch Heide Simonis behauptete, wie andere Kulturpolitker davor und danach, z.B. am 22.10.97 auf NDR 1: „Für die Kinder wird es einfacher.“

Unterdessen hatte die Kultusministerkonferenz beschlossen, die „Reform“ schon vorzeitig einzuführen, offensichtlich, um vollendete Tatsachen zu schaffen. In den führenden Zeitungen waren dafür am gleichen 24.7.97 in der FAZ und der WELT die Worte „dummdreist“ und „Dreistigkeit“ zu finden. Dennoch wurde weiter durchgesetzt, obwohl manchen Politikern der Unfug der ganzen Aktion dämmerte – Heide Simonis, lt.Welt v. 25.10.97: „Die alte Rechtschreibung gibt nicht viel logischen Sinn, die neue gibt auch nicht viel logischen Sinn.“

Meine Kinder kamen mit ersten Arbeitsblättern in „neuer“ ss-Schreibung nach Hause. ‚Die Wörter sehen ja aus wie gerupfte Pfauen’ war mein erster Gedanke. Ein Blick in die allenthalben veröffentlichten Vergleichslisten überzeugte mich: Die Reform ist Unfug – ein Anschlag unfähiger Wichtigtuer auf die Kontinuität unserer schriftlichen Kommunikation. Ich schrieb meinen ersten Leserbrief an die Kieler Nachrichten: „Ohnmächtig muß die ablehnende Mehrheit der Eltern zusehen, wie ihre Kinder von einer selbstherrlichen Ministerialbürokratie in den orthographischen ss-Staat geführt werden. Das Reformsammelsurium enthält Anschläge auf Sprache, Wortsinn, Ästhetik und gute Sitten, …“ – und schloß mich der Bürgerinitiative „WIR gegen die Rechtschreibreform“ an. Die Arbeit bis zum Volksentscheid sollte zwei mühsame Jahre dauern. Proteste beim Bildungsministerium blieben natürlich erfolglos und wurden vage oder wahrheitswidrig beantwortet, z.B. am 18.8.1997: „Das Bildungsministerium ist an die Wiener Absichtserklärung gebunden … Gerburg Böhrs“.

Unterdessen klagten mehrere Eltern von Schulkindern vor Gericht (nur diese konnten gegen die letztlich alle treffende „Reform“ klagen). In Berlin war eine Klage erfolgreich und landete in Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht. Der dortige Vorsitzende, Prof. Niehus, anerkannter Fachmann in Schulrechtsfragen, hatte bereits ein die „Reform“ endgültig vernichtendes Urteil vorbereitet. Unerwartet kam ihm jedoch das Bundesverfassungsgericht zuvor. Ein Lübecker Ehepaar hatte in Schleswig gegen die Einführung der Reform ohne Gesetz geklagt und war vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen worden: „Sprache“ könne man nicht gesetzlich regeln. Sie sei auf Akzeptanz angewiesen. Dagegen ging das Ehepaar mit seinem Anwalt, Prof. Gröschner, vor das politisch besetzte Bundesverfassungsgericht – mit Jutta Limbach (ehemalige SPD-Justizsenatorin in Berlin) als Präsidentin und Hans-Jürgen Papier (CSU, Zehetmairs Parteifreund) als Kammervorsitzendem. Unter fragwürdigen Umständen und in aller Eile bestätigte dieses am 14. Juli 1998 das Schleswiger Urteil. Prof. Niehus soll danach gegenüber Gröschner geäußert haben: „Na, da haben Sie aber nicht sehr überzeugend gewirkt!“ Jedoch mußte die beste Argumentation wirkungslos bleiben, weil die Verfassungsrichter fest entschlossen waren, die „Reform“ durchzuwinken. Zu Ohren gekommen war dies Prof. Ickler schon Wochen vor der Anhörung im Mai. Diese selbst war eine Farce, bei der 50 Befürwortern der Reform wenige Kritiker gegenüberstanden. Zuletzt war der Text des Urteils schon mindestens eine Woche vor der Verkündung bei Politikern im Umlauf. Als die Kläger daraufhin ihre Klage zurückzogen, beschritt das Gericht „juristisches Neuland“, es dennoch zu verkünden.

Obwohl das Urteil nur die Frage entschied, ob die Reform eines parlamentarischen Gesetzes bedürfe, nahmen es die Kultusminister – und leider auch spätere Gerichte – als Freibrief für jegliche orthographische Änderungen. Das folgende Schreibchaos widerlegte jedoch die von Gerichten den Ministerien zugesprochene Kompetenz. Auch erkannte das Verfassungsgericht in der Instrumentalisierung von Schülern zur Durchsetzung einer allgemein abgelehnten Rechtschreibreform weder einen Mißbrauch der Kinder noch eine Verletzung der Rechte der Eltern. Daß die Einheitlichkeit der Rechtschreibung, ein Dogma der Kultusminister, im Urteil für unnötig erachtet wurde, half zunächst den Bürgerinitiativen, zumal die Minister Zehetmair und Holzapfel schon mit der Unzulässigkeit oder gar dem Verbot von Volksentscheiden spekuliert hatten. Letztlich jedoch ermöglichte auch dies den Länderregierungen, die Durchsetzung der Reform unbeeindruckt fortzusetzen und den Volksentscheid in anderen Bundesländern zu negieren.

In Schleswig-Holstein lief unterdessen Sammeln der Unterschriften, die nach anfänglichen Behinderungen auch in Läden und Geschäften auf vorbereiteten Listen eingetragen werden konnten. Es zeichnete sich ein Erfolg der Bürgerbewegung ab. Deshalb verkündete Heide Simonis schon Monate vorher, die Volksabstimmung bei nächster Gelegenheit annullieren zu lassen, wenn nötig sogar wiederholt, bis „die Schleswig-Holsteiner der Lächerlichkeit preisgegeben“ wären. Zugleich begann das Tauziehen um Zeitpunkt und Örtlichkeit der Abstimmung, nach SPD-Wunsch möglichst unbequem für die Wähler, um die Abstimmung doch noch zum Scheitern zu bringen. Die Gemeinden setzten schließlich aus Kostengründen die Zusammenlegung der Volksabstimmung mit der Bundestagswahl am 27.September 1998 durch.

Massiv unterstützt wurde die Regierung vom Verband der Schulbuchverleger. Der machte unter dem Decknamen „Initiative für die Reform, für die Kinder“ eine halbe Million locker, unter anderem für die Anzeigenkampagne „Der beste Grund für die Rechtschreibreform ist sechs und heißt Jan“. Dazu tönten die Warnrufe der Bildungsministerin Böhrk vor einer Ablehnung der Reform: „Die Leid Tragenden sind die Kinder”. Hätten die Zeitungen den Satz schon damals in dieser Reformschreibung gedruckt, dann wäre die Ablehnung nochmals um zehn Prozent höher ausgefallen.

Der Gipfel der Dreistigkeit aber war auf dem Stimmzettel die fast wortgleiche täuscherische Übernahme des Gesetzes der Bürgerinitiative im Regierungstext: „In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet.“ – womit aber die damals völlig unübliche Reformschreibung in ihrer minderwertigsten Version gemeint war.

Nebenher wurden kritische Lehrer eingeschüchtert und zum Schweigen verurteilt. Wer sich nicht daran hielt, wurde disziplinarisch verfolgt – wie ein Lehrer im Norden, der die Schüler aufgefordert hatte, doch einmal die Bürger auf der Straße zu befragen, ob sie den Stimmzettel verstünden. Auch wurde auf den Leiter der Bürgerinitiave, den Verleger Matthias Dräger aus der renommierten Lübecker Unternehmerfamilie, der Verfassungsschutz angesetzt, wie der (bald darauf verstorbene) ehemalige CDU-Landesvorsitzende Otfried Hennig verriet.

Die Abstimmungen am 27. September endeten mit der Abwahl von Kanzler Kohl und dem Sieg der Bürgerinitiative – den CDU und Junge Union im Kieler Landeshaus in Ermangelung eigenen Erfolges wie ihren eigenen Sieg feierten. Eine bleiche Gisela Böhrk und ihre CDU-Kontrahentin Angelika Volquatz gaben vor den Fernsehkameras ihre Stellungnahmen ab, der zugeschaltete Günter Grass stellte fest, daß die Reform gänzlich schiefgelaufen sei. Mein einziger Gedanke war, nachdem ich den Ort verlassen hatte, daß ich mich nie wieder mit dem Humbug „Rechtschreibreform“ befassen müßte.

In den nächsten Wochen trafen sich in Kiel Vertreter der Bürgerinitiave, Matthias Dräger u.a. mit Prof. Ickler im Hause von Prof. Schmitz, um den weiteren Fortgang zu erörtern. Sie mußten jedoch bald darauf feststellen, daß sie nichts mehr zu melden hatten. Die Parteien kungelten alleine unter sich weiter. Gisela Böhrk gar wollte, dürftig getarnt, weitermachen wie bisher. Die Empörung über diese plumpe Mißachtung des Volksentscheids erzwang ihren Rücktritt, so daß Heide Simonis sie durch die geschicktere Taktikerin Ute Erdsiek-Rave ersetzen konnte. Dennoch wurden, wie mir Eltern versicherten, mancherorts weiterhin traditionell geschriebene Texte von eifernden Lehrern als „veraltet“ unterkringelt.

In Niedersachsen war zuvor ein Volksbegehren gescheitert, weil der dortige Wahlleiter Strehlen, neben anderen Schikanen, an die hunderttausend Unterschriften für ungültig erklärt hatte, die im Vordruck in einer Ecke die Buchstaben v.i.S.d.P. trugen. In Bremen wurde nun die Bürgerinitiative ausgebremst, indem die Regierung den Gesetzestext, der in Schleswig-Holstein zulässig war, für unzulässig erklärte. In Berlin schließlich wurden die Eintragungsbedingungen erschwert, eigene Werbespots verboten und eine perfide Gegenpropaganda gefördert, so daß auch dort die Hürden unüberwindlich blieben.

Die Presseverbände, die schon früher beschlossen hatten, sich der „Reform“ anzuschließen, bekräftigten im Dezember 98 dies noch einmal – die Kundenbefragung „Volksentscheid“ mißachtend – und machten sich dadurch ab 1. August 1999 zum Instrument der Politiker zur flächendeckenden Zwangsmissionierung der Bevölkerung. Alles zusammen ermutigte die Kieler Parteien, sich am Volksentscheid zu vergreifen. Doch zugleich wurde in den Medien die Katastrophe erst jetzt richtig offenkundig, besonders wenn die neuen Primitivregeln auch noch mißverstanden wurden. (z.B. „der Bein amputierte Storch“).

Eine der ersten Amtshandlungen der neuen Bundesregierung war – unter Mißachtung des Bundestagsbeschlusses vom März 1998 „Die Sprache gehört dem Volk“
– die Einführung der Reformschreibung in den Bundesbehörden durch Innenminister Otto Schily – der sich nebenher für „Mehr Demokratie“ stark machte.

In Schleswig-Holstein förderte die Regierung die Unterminierung des Volksentscheids. Sie ließ zu, daß die Lehrergewerkschaft GEW im Komplott mit dem Bertelsmannverlag 10000 (fehlerhafte) Neuschreib-Lexika an die Schulen entsorgte. Heimtückisch und ohne Not bereitete Innenminister Wienholtz die Umstellung der Amtssprache vor, die nicht vom Volksentscheid erfaßt war. (Bekanntmachung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom … Juli 1999 – IV 162 0220 -) So eingemauert hätten die Schüler des Landes mit ihrer traditionellen Rechtschreibung nicht einmal in den Landesämtern etwas werden können. Zugleich schrieb mir die Bildungsministerin scheinheilig am 22.7.1999: „Unsere Kinder haben es nicht verdient, daß Politik auf ihre Kosten gemacht wird … Ute Erdsiek-Rave.“

Diese Finten der SPD-Minister nahm der frischimportierte Ministerpräsidentenkandidat der CDU, Volker Rühe, zusammen mit dem Fraktionsvorsitzenden Martin Kayenburg, zum Vorwand, der Partei die Mitwirkung an der Beseitigung des Volksentscheids zu verordnen. Gleichzeitig wurde der zögernde Parteivorsitzende Peter Würzbach entmachtet.

Am 15.9.99 stand spätnachmittags im Kieler Parlament die „Aussprache“ über die Annullierung des Gesetzes des Volkes auf der Tagesordnung. Sie verzögerte sich, weil die Vertreter erst der Gegenseite ans Schienbein treten wollten – die CDU, weil Heide Simonis ihren Kandidaten einen „Kotzbrocken“ genannt haben sollte, die SPD, weil Rühe eine Frau ohne Kinder (Simonis) nicht kompetent für Schulen und Kindergärten fand und weil F.D.P.-Kubicki die Ministerpräsidentin habe „hängen sehen“ wollen – wie er aber sagte, nur in Öl in der Bildergalerie.

Die Parteivertreter lasen dann in aller Eile, ohne Aussprache und mit dem Gedanken an das Abendessen ihre gekürzten, vor Selbstmitleid triefenden Texte ab, die die Unausweichlichkeit des Beschlusses gegen den Volkswillen begründen sollten. Selbstgefällig hob dabei der Innenminister Wienholtz seine Mitwirkung an dieser Wende hervor. Zwei Tage später kam diese gegen den Geist der Demokratie gerichtete Farce um den Jahrhundertunfug „Rechtschreibreform“ durch einfaches Handaufheben aller Parteienvertreter zu ihrem vorläufigen Abschluß. Die „taz“ titelte: „Euer Wille ist uns sch…egal“.

Bürgerinitiative und Elternverein versuchten sogleich, dagegen zu klagen. Die Gerichte aber lasen, natürlich „im Namen des Volkes“, aus den Gesetzestexten die Gleichrangigkeit von echtem Volkswillen und parteigefälligem Willen der „Volksvertreter“ heraus. Zur bösen Überraschung schließlich nahm das Bundesverfassungsgericht, das für ein fehlendes Landesverfassungsgericht eintreten mußte, die Revisionsklage nicht an, weil das für die Schleswig-Holsteiner nicht vorgesehen war.

So wurde ohne Not zwangsweise gegen den Willen der Bevölkerung auch in Schleswig-Holstein die Reformschreibung in ihrer minderwertigsten Form in die Schulen gepreßt.

Als dann wenig später der neugewählte niedersächsische CDU-Ministerpräsident Wulff zurück zur alten Rechtschreibung wollte, kam das schärfste Nein aus dem Lande des Volksentscheids von der neuen CDU/SPD-Koalitionsregierung, die der unbekannte „Heide-Mörder“ zusammengebracht hatte.

Erschienen unter nachrichtenbrett.de 16.09.2009